Das virtuelle Bürgerbüro der Stadt Weiden in der OberpfalzOnline-Service statt Behördengang
Verlusterklärung Eine vorherige Onlineankündigung ist dazu hilfreich, aber nicht ausreichend. Bitte sprechen Sie baldmöglichst persönlich bei uns vor (dann zeitgleich Beantragung neuer Ausweisdokumente möglich) oder senden Sie zumindest die im folgenden Onlineverfahren ausdruckbare Erklärung unterschrieben per Post an uns ein. Nur dann ist durch die damit verbundene Aufnahme des Dokuments in das INPOL-Fahndungssystem und das Schengener Informationssystem (SIS) gewährleistet, dass ein möglicher Missbrauch schnellstens erkannt wird. Wer eine notwendige Verlusterklärung nicht oder nicht rechtzeitig wirksam abgibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die u. a. mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Eine Onlineankündigung reicht nicht aus!!! Denken Sie bitte daran, im Falle des Wiederauffindens eines zu Verlust gemeldeten Dokumentes uns dieses vorzulegen (Wiederauffindung). Sie riskieren sonst bei einem Grenzübertritt mit diesem Dokument, dass Sie festgehalten werden bzw. das Dokument eingezogen wird! Eine unterlassene Wiederauffindungsmeldung kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden! Verlusterklärung online ankündigen Hinweis:Bitte beachten Sie die Menüführung, die auf den notwendigen Ausdruck der Anzeige und deren Übermittlung an uns per Post (nach Unterschrift) hinweist. Sie können diesen Ausdruck natürlich auch bei Ihrer Vorsprache im Rathaus mitbringen. Sie erhalten zusätzlich per E-Mail einen Link übersandt, mit dem Sie ein eventuelles Wiederauffinden des Dokuments online anzeigen können.Achtung: Neuer Personalausweis (seit 01.11.2010) Soweit ein Personalausweis der neuen Generation (Kreditkartenformat) betroffen ist und die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet war, müssen Sie diesen zur Vermeidung von Missbrauch zusätzlich zur Verlusterklärung s p e r r e n lassen. Dies kann bei der Personalausweisbehörde oder über den Sperrnotruf 116 116
(Mo. - So., 0 - 24:00 Uhr, auch aus dem Ausland erreichbar mit Ländervorwahl +49, gebührenpflichtig) erfolgen. Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort (steht im PIN-Brief). Die Sperrung erfolgt gebührenfrei. Zur zusätzlichen Sicherheit ist der Sperr-Notruf auch über +49 (0) 30 40 50 40 50 gebührenpflichtig erreichbar. Soweit Sie zusätzlich auch noch eine elektronische Signatur auf den Chip Ihres Personalausweises geladen haben, können Sie diese bei demjenigen Anbieter sperren lassen, bei dem Sie Ihr Signaturzertifikat erworben haben. Weitere Infos auch unter www.personalausweisportal.de. ![]() |
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