Bestattungen

Bestattungsart und -ort richten sich grundsätzlich nach dem Willen des Verstorbenen, es sei denn, gesetzliche Bestimmungen oder zwingende öffentliche Belange stehen entgegen.

Eine Auswahl der verschiedenen Bestattungsmöglichkeiten werden nachstehend aufgelistet:
Nähere Informationen hierzu können Sie auch der Friedhofssatzung entnehmen.

Für die Durchführung einer Bestattung wenden Sie sich bitte an ein Bestattungsunternehmen.

Sargbestattung

Reihengrab (nur im Waldfriedhof) Hierbei handelt es sich um Einzelgräber, die der laufenden Reihe nach belegt werden. Laufzeit: 15 Jahre - keine Nachlösung möglich.


Wahlgrab Grabstätten, die auf Antrag als Einzel- oder Familiengräber für eine voraussichtlich längere Zeit verliehen werden. Laufzeit: 15 Jahre - Nachlösung 5 bzw. 15 Jahre


Kindergrab Kinder (bis 6 Jahre) werden, soweit nicht eine Beisetzung in anderen Gräbern erfolgt, in den hierfür vorgesehenen Kindergräbern bestattet. Laufzeit: 10 Jahre - Nachlösung 5 bzw. 10 Jahre möglich


Gruft Familiengräber können als Grüfte ausgemauert werden. Hierbei können Beisetzungen ohne Rücksicht auf die Ruhezeit erfolgen, soweit Platz vorhanden ist. Laufzeit: 15 Jahre - Nachlösung 5 bzw. 15 Jahre

Urnenbestattung

Urnengrab Für Urnenbeisetzungen stehen besondere Aschenurnengräber sowie alle Arten von Gräbern zur Verfügung. Auch eine Beisetzung in bereits belegte Gräber ist möglich; hierbei dürfen in der gleichen Grabstätte bis zu 6 Aschenurnen beigesetzt werden. Laufzeit: 15 Jahre - Nachlösung 5 bzw. 15 Jahre


Urnennischen (nur im Stadt- und Waldfriedhof) soweit Aschenurnen nicht in Erdgräbern beigesetzt werden sollen, stehen Urnennischen zur Verfügung. Eine Urnennische kann bis zu zwei Aschenurnen aufnehmen. Laufzeit: 15 Jahre - Nachlösung 5 bzw. 15 Jahre

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