Sterbefälle

Ansprechpartner:

Standesamt
Sterbefälle

 

Neues Rathaus
Dr.-Pfleger-Straße 15
92637 Weiden i.d.OPf.

Tel.: 09 61 / 81 - 34 04
E-Mail: sterbefall@weiden.de

Allgemeines

In der Regel erfolgt die Anzeige eines Sterbefalles durch das Klinikum, das Alten- oder Pflegeheim und über den Bestatter. Der Bestatter regelt normalerweise alle Formalitäten mit dem Standesamt. Setzen Sie sich daher bitte vorab mit einem Bestattungsunternehmen in Verbindung.

Erforderliche Unterlagen zur Beurkundung eines Sterbefalles:

  • Sterbefallanzeige des Krankenhauses, Pflegeheimes oder Bestatters
  • Todesbescheinigung des Arztes (öffentlicher und vertraulicher Teil)
  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
  • aktuelle Geburtsurkunde
  • Für verheiratete Verstorbene: Heiratsurkunde
  • Für geschiedene Verstorbene: Heiratsurkunde der Vorehe und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Für verwitwete Verstorbene: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners

Ausländische Urkunden/Urteile sind grundsätzlich zusammen mit einer deutschen Übersetzung eines in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzers vorzulegen.

In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich werden.

Zusätzliche Hinweise für Bestattungsunternehmen:

Persönliche Vorsprachen zur Abgabe von Unterlagen sind täglich zwischen 09:00 und 11:30 Uhr in Zimmer 0.24 möglich. Außerhalb diese Zeiten lassen Sie uns alle erforderlichen Unterlagen (inklusive Todesbescheinigung sowie vertraulicher Teil der Todesbescheinigung) bitte per Post bzw. durch Einwurf in die Briefkästen der Stadt Weiden i.d.OPf. an den Eingängen des Neuen Rathauses zukommen.
In dringenden Fällen nehmen Sie bitte vor Abgabe von Unterlagen telefonisch Kontakt mit dem Standesamt auf.

So können Sie uns erreichen:

Tel.: 09 61 / 81 - 34 04 oder 09 61 / 81 - 34 03
Fax: 09 61 / 81 - 33 19
E-Mail: sterbefall@weiden.de

nach oben scrollen