07.05.2024
Bodenrichtwerte
Neue Bodenrichtwertkarte liegt zur Einsichtnahme aus
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt alle zwei Jahre aus gezahlten Kaufpreisen Bodenrichtwerte für Bauland und landwirtschaftliche Nutzflächen. Die öffentliche Auslegung der aktualisierten Bodenrichtwerte ist für einen Monat gesetzlich vorgeschrieben und findet noch bis zum 03. Juni in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Neues Rathaus, Zi.Nr. 2.21) statt. Zur Einsichtnahme wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten (Ansprechpartner: Josef Neumann, Vorsitzender des Gutachterausschusses bei der Stadt Weiden i.d.OPf., Tel.: 09 61 / 81 - 62 01 oder - 62 04).
Nach dieser Auslegung sind die aktualisierten Bodenrichtwerte auch über die Internetseite des Bodenrichtwertinformationsportals Bayern www.boris-bayern.de in digitaler Form für jedermann erhältlich.
Auskünfte sind auf Grundlage des Kostengesetzes gebührenpflichtig. Der Abruf kostet 25,00 €.
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte, die auf Grundlage der beim Gutachterausschuss geführten Kaufpreissammlung aus geeigneten unbebauten Grundstücken in weitgehend gleichartigen Zonen abgeleitet werden.